Allgemeine Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
1.1
Diese Allgemeinen Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe und Lieferungen, soweit sie nicht nach Übereinkunft schriftlich in anderer Weise geregelt sind. Besondere Bedingungen des Bestellers, die mit unseren Allgemeinen Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen im Widerspruch stehen, erkennen wir nur an, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben.

1.2
Ein Kunde, der mit diesen Allgemeinen Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen nicht einverstanden ist, hat dies innerhalb einer Woche ab unserer Auftragsannahme schriftlich zu erklären.

2. Bestellungen und technische Anfragen per Telefon
Bestellungen und technische Anfragen per Telefon werden erledigt wie verstanden. Wir lehnen jede Verantwortung für Fehler ab, die sich aufgrund des telefonischen Kontakts ergeben können. Die Kosten für die unrichtige Ausführung (Frachtkosten, Verpackung) trägt in allen Fällen der Besteller.

3. Angebote und technische Spezifikationen
3.1
Unsere Angebote sind freibleibend. Die von uns in den gedruckten Listen angegebenen Preise, Abmessungen, Ausführungen und Gewichte sind nur im Sinne einer Richtlinie zu verstehen, da wir uns Änderungen in Ausführung, Material und Preisen jederzeit vorbehalten.

Der Vertrag kommt mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme der Bestellung zustande.

3.2
Es steht uns jederzeit frei, aus fabrikationstechnischen oder normungsbedingten Gründen an unseren Artikeln Maß- und Ausführungsänderungen zu veranlassen.

4. Preise, Rabatte / Zuschläge, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
4.1
Preise:
Alle Preise verstehen sich netto in EURO ohne Mehrwertsteuer, unverpackt und unversichert. Die Preise sind freibleibend. Die Fakturierung erfolgt zu den am Versandtag gültigen Preisen.

4.2
Rabatte / Zuschläge:

4.2.1
Rabatte gemäß besonderer Vereinbarung oder Spezialangeboten
4.2.2
Kleinmengenzuschlag: siehe gültige Preisliste

4.3
Zahlungsbedingungen:

4.3.1
Normalfall: Die Rechnung ist innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Skonto wird nachbelastet.
4.3.2
Größere Aufträge und Spezialanfertigungen: 1/3 bei Erhalt der Auftragsbestätigung (Termine laufen ab Zahlungseingang); 1/3 bei Versandbereitschaft, jedoch vor Auslieferung; 1/3 innerhalb 14 Tagen nach Versandbereitschaft
4.3.3
Zahlungsverzug: Bei Überschreitung unserer Zahlungsfristen werden Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen und –spesen berechnet.

4.4
Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

5. Verpackung
Verpackung wird billigst berechnet, aber nicht zurückgenommen.

6. Liefermengen

6.1
Lagerware: Ab Lager, gemäß Bestellung

6.2
Spezialanfertigungen: Spezialanfertigungen werden aufgrund der Pläne und Weisungen des Bestellers kalkuliert und angeboten. Wir sind berechtigt, Mengen, welche in der betreffenden Auftragsbestätigung angegeben sind, bei Lieferung bis zu 10% zu überschreiten.

7. Lieferfristen
Wird eine Lieferfrist vereinbart, bemühen wir uns, diese einzuhalten. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller jedoch nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Konventionalstrafen oder Schadensersatzforderungen aufgrund der Nichteinhaltung eines Liefertermins werden von uns nicht akzeptiert.

8. Versand
Ohne besondere Weisung des Bestellers erfolgt der Versand je nach Gewicht per Paketdienst oder Frachtgut. Das Transportrisiko trägt in jedem Fall der Besteller; dies auch dann, wenn ausnahmsweise eine Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Beschädigung der Verpackung oder fehlende Teile sind dem Transporteur (Empfangsstation) vor Annahme der Sendung zu melden.

9. Umtausch, Rücknahme und Annullierung
9.1
Lagerware: Erzeugnisse, die wir gemäß den Angaben des Bestellers geliefert haben, werden nur nach unserer Zustimmung und nur in unbearbeitetem Zustand zurückgenommen. In diesem Fall erfolgt eine Rückvergütung von 90% des Rechnungsbetrages.

9.2
Spezialanfertigungen: Aufträge für Spezialanfertigungen können nicht annulliert werden. Spezielle Vereinbarungen vorbehalten

10. Rücksendungen
Alle Rücksendungen müssen uns frei Haus zugestellt werden. Die Transportgefahr trägt der Absender.
11. Beanstandungen
Beanstandungen können nur innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware beim Empfänger berücksichtigt werden. Beanstandete Teile sind uns zur Kontrolle einzusenden. Kosten für Nacharbeiten, die vom Besteller ohne unsere vorhergehende Zustimmung ausgeführt wurden, übernehmen wir nicht.

12. Garantie
12.1
Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Sie sind uns frei Haus zuzustellen.

12.2
Wir tragen ausschließlich die Kosten, die durch die Reparatur der schadhaften Teile entstehen. Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.

12.3
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. mit Beendigung der Montage, falls wir diese übernommen haben. Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen.

12.4
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Korrosion und dergleichen.

12.5
Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen.

13. Haftung
Wir verpflichten uns, die Lieferung vertragsgemäß auszuführen und unsere Garantiepflicht zu erfüllen. Jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller für sonstige Schäden, insbesondere auch für so genannte Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Besteller und für uns ist München.

15. Wirksamkeit des Vertrags
Sollte aus irgendeinem Grunde eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht.